Der Kirchenvorstand

der Pfarrei St. Martinus Wilnsdorf

Der Kirchenvorstand ist für die Kirchengemeinde St. Martinus Wilnsdorf und die Filialgemeinde St. Josef Wilgersdorf zuständig. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Kirchengemeinden St. Martinus und St. Josef aktuell zusammen. Der Leitende Pfarrer des Pastoralen Raumes ist von Amts wegen der Vorsitzende und der Vikar aufgrund seines Wohnsitzes in der Gemeinde stimmberechtigtes Mitglied nach § 2 Abs. 2 VVG vom 11.12.1924.

Die Aufgaben des Kirchenvorstands:

  • Verwaltung des Vermögens der Pfarrei, Genehmigung d. Haushaltsplans
  • Verwaltung der Gebäude und Grundstücke
  • Miet- und Pachtangelegenheiten, Baumaßnahmen
  • Verantwortung für Personal
  • Amtszeit: 6 Jahre; Mindestalter: 18 Jahre

Ansprechpartner ist aktuell der 1. Stellvertretenden Vorsitzenden: 

Hans Jürgen Raupach, Tel.: 02739-1589
kv.

Kontaktmöglichkeit mit dem Kirchenvorstand besteht auch über das Pfarrbüro Wilnsdorf.